Informationen über Detektive


 

Privatdetektiv und Wirtschaftsdetektiv – Einleitung

Das Wort Detektiv ist von dem lateinischen Begriff für – aufdecken – abgeleitet und das Berufsbild existiert zumindest hierzulande etwa seit Mitte des 19. Jahrhunderts. So gehen in der Bundesrepublik derzeit etwa 900 bis 1000 Personen diesem freien Gewerbe nach. Für die Ausübung dieses Berufs ist lediglich die Anmeldung eines Gewerbes beim Finanzamt sowie die Vorlage eines Führungszeugnisses erforderlich.
 

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Allgemeines

Detektive sind entweder selbstständig tätig oder arbeiten als Angestellte in Detekteien. Ein Auftrag wird rechtlich durch einen so genannten Dienstvertrag erteilt. Die Inanspruchnahme derartiger Dienstleitungen wird immer dann notwendig, wenn der Auftraggeber kein Interesse an einer Zusammenarbeit mit den Behörden hat oder diese erst nach Vorhandensein notwendiger Beweismittel einschalten kann.

Auftraggeber

Als Auftraggeber für einen Detektiv kommen neben Privatpersonen auch Institutionen und Unternehmen in Frage. Zwar gibt es in Deutschland keine offizielle Ausbildung zum Detektiv, dennoch bieten IHK und private Bildungsinstitute eine Vielzahl an Weiterbildungen oder Wochenendseminaren an, im Rahmen derer das Handwerkszeug für eine solche Arbeit vermittelt wird. Außerdem können viele Detektive auf eine Tätigkeit bei der Polizei oder den Geheimdiensten zurückblicken. Da die Auswahl geeigneter Kandidaten für eine solche Aufgabe deshalb besonders wichtig ist, hält der Berufsverband Deutscher Detektive (BDD) Informationen über kompetente seriöse Detektivbüros bereit. Schließlich sind die Einsatzmöglichkeiten eines Detektivs sehr vielfältig, wobei diese Tätigkeit wenig mit dem durch Funk und Fernsehen vermittelten Eindruck gemein hat.

Ermittlungsfälle

Detektive ermitteln in Fällen privater Angelegenheiten ebenso wie bei Verkehrsunfällen, arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und in den letzten Jahren verstärkt im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Dabei bewegen sich diese Ermittler oft am Rande der Legalität, da sie in der Bundesrepublik keinerlei hoheitliche Befugnisse oder Sonderrechte genießen. Ordnungswidrigkeiten und kleinere Straftaten gehören für diesen Berufsstand aber durchaus zum täglichen Geschäft. Oberste Priorität wird dabei der Beschaffung von Beweisen eingeräumt, die einer gerichtlichen Überprüfung stand halten oder der Klärung eines Sachverhaltes dienlich sind. Somit können Angehörige dieser Berufsgruppe auch unterstützend für Straf- und Zivilrechtsprozessen engagiert werden.
 
Weiterführende Informationen:
Detektiv als Beruf, Wirtschaftsdetektiv, Kaufhausdetektiv, Handydetektiv, Industriedetektiv, Detektei-Glossar

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